| Vereinsordnungen |
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AufnahmeNeue Mitglieder beantragen ihren Beitritt schriftlich. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder nach freiem Ermessen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an. BeiträgeEs wird zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden. Aktive Mitglieder zeichnen sich durch regelmäßige Mitarbeit und/ oder die Leitung von Projekten aus. Aktive Mitglieder sind von der Zahlung des Jahresbeitrages befreit. Bei passiver Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag in Höhe von € 10 erhoben. Die Unterscheidung obliegt dem Vereinsvorstand. Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden. AustrittDie Mitgliedschaft endet mit einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) erklärt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Adresse für Mitgliedschaftsanträge und Austritte:Rainbow over Ghana e.V.
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